Liebe Kunden,
um die Bürger in der Corona-Krise zu entlasten hat die Bundesregierung beschlossen, die Mehrwertsteuer im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5% zu senken.
Die Mehrwertseuersenkung gilt natürlich auch für tierärztliche Leistungen, Medikamente und Futtermittel.
Wir Tierärzte rechnen unsere Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab. Diese schreibt die Gebühren als Nettobetrag vor. Anschließend wird auf der Nettosumme der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz angewandt und zur Nettosumme addiert.
Die Mehrwertsteuersenkung kommt Ihnen damit direkt und automatisch ab dem 01.07.2020 zugute.
Wichtig ist dabei: Für die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung ausschlaggebend, nicht das Rechnungsdatum oder der Zahlungszeitpunkt!
Quelle: Schreiben des Präsidenten der Tierärztekammer Westfalen-Lippe vom 12.06.2020
https://www.tieraerztekammer-wl.de/fileadmin/user_upload/0_Fuer_Sie_aktiv/Infobrief_1-2020_Umsatzsteuer.pdf
Dr. med. vet. Katharina Grewe