Liebe Kunden,
die Praxis ist weiterhin für Sie geöffnet. Ab Montag, den 27.04.2020 dürfen Sie meine Praxis nur noch mit einer Mund-Nasen-Bedeckung betreten.
Die Landesregierung hat am 24.04.2020 beschlossen, eine allgemeine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken ab dem 27.04.2020 einzuführen. Nach aktueller CoronaSchutzVerordnung gilt dies auch für Arztpraxen und ähnliche Einrichtungen des Gesundheitswesens (§12a, Absatz 2, Nr.3).
Link zur Pessemitteilung: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-fuehrt-maskenpflicht-ein
Link zur CoronaSchutzVerordnung vom 24.04.2020: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/stk_verordnung_24.04.2020.pdf
Die Tierärztekammer Westfalen-Lippe geht mit Stand vom 24.04.2020 „davon aus, dass hierunter auch Tierarztpraxen fallen. Ab dem 27.04.2020 besteht somit grundsätzlich für die Beschäftigten und die Tierbesitzer, die die Tierarztpraxis betreten, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung“.
Link zu aktuellen Veröffentlichungen der Tierärztekammer WL: https://www.tieraerztekammer-wl.de/coronavirus/
Meine Praxis ist weiterhin für Sie und Ihre Tiere geöffnet. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Betreten der Praxis zwingend eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.
Ich weise Sie darauf hin, dass wir sowohl in der Praxis als auch im Außendienst auf die Einhaltung von Abstands-, Verhaltens- und Hygieneregeln, sowie den Anordnungen der CoronaSchutzVerordnung und unsere zuvor veröffentlichen Anweisungen unbedingten Wert legen. Wir wollen Sie mit den Einschränkungen und Vorgaben nicht ärgern, ein Weiterbetrieb der Praxis für Sie und Ihre Tiere ist aber nur mit gesundem Personal und größtmöglichem Schutz des Personals vor Ansteckung möglich.
Bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich auf.
Dr. Katharina Grewe