Liebe Kunden, die Praxis ist weiterhin für Sie geöffnet. Ab Montag, den 27.04.2020 dürfen Sie meine Praxis nur noch mit einer Mund-Nasen-Bedeckung betreten. Die Landesregierung hat am 24.04.2020 beschlossen, eine allgemeine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken ab dem 27.04.2020 einzuführen. Nach aktueller CoronaSchutzVerordnung gilt dies auch für Arztpraxen und ähnliche Einrichtungen des Gesundheitswesens (§12a, Absatz …